Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ulrike Zickermann & Berit Kitzing GbR
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Ulrike Zickermann & Berit Kitzing GbR, nachfolgend “Beratungsunternehmen” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Auftraggeber” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
1.2 Das Beratungsunternehmen erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beratung rund um Agilität, insbesondere in der agilen Produktentwicklung, agile Organisationen, agile Teams, agiles Prozessmanagement, agile Führung sowie agiles Projektmanagement. Über die üblichen Beratungsformate hinaus bietet das Beratungsunternehmen Leistungen in Form von Vorträgen, die Durchführung von agilen Events sowie die Ausübung von Projektmanagement an.
2. Leistungsumfang und Berichtspflicht
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und etwaigen Anlagen sowie Leistungsbeschreibungen des Beratungsunternehmens. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
2.2 Die Leistungen des Beratungsunternehmens sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Die Leistungen des Beratungsunternehmens bezüglich von Vorträgen bzw. Events sind erbracht, wenn die Vorträge bzw. Events durchgeführt wurden. Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als Projektmanager sind erbracht, wenn die im Angebot geltenden Bedingungen erfüllt sind.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, Vortragenden, Dozenten, Eventdurchführenden bzw. Projektmanager, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
2.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat das Beratungsunternehmen Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll das Beratungsunternehmen einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
3. Änderungen des Auftrags
3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt das Beratungsunternehmen die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3 Das Beratungsunternehmen ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beratungsunternehmens oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Beratungsunternehmen ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Beratungsunternehmen alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und das Beratungsunternehmen von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.3 Falls der Auftraggeber bis zu 30 Tage vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann das Beratungsunternehmen 20% der in den ersten 3 Monaten zu erwartenden Umsätze zum vereinbarten Tagessatz als Stornogebühr verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wurde
Falls der Auftraggeber innerhalb dieser 30 Tage vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann das Beratungsunternehmen 80 % der in den ersten 3 Monaten zu erwartenden Umsätze zum vereinbarten Tagessatz als Stornogebühr verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wurde
4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Beratungsunternehmen gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
4.6 Das Beratungsunternehmen ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung. Sofern nicht anderweitig geregelt wird hierfür eine Summe von 20% der in den ersten 3 Monaten zu erwartenden Umsätze zum vereinbarten Tagessatz zu Grunde gelegt.
4.7 Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen vom Beratungsunternehmen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist das Beratungsunternehmen berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann das Beratungsunternehmen nach vorangegangener schriftlicher Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann das Beratungsunternehmen dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
4.8 Zeit- und Vergütungsprognosen vom Beratungsunternehmen in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die vom Beratungsunternehmen nicht beeinflusst werden können.
4.9 Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen vom Beratungsunternehmen zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 20%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
4.10 Bei Absage eines Vortrages, Seminars oder Events durch den Kunden bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten, bei einer Absage innerhalb dieser 30 Tage ist der volle Honorarbetrag zu bezahlen. Entstehen dem Referenten durch die Absage des Vortrags, Seminars oder Events Kosten z.B. für die Umbuchung oder Stornierung von Flügen, so sind diese ebenfalls vom Kunden zu übernehmen.
4.11 Im Falle einer begründeten Absage durch den Referenten oder Dozenten nach Auftragsbestätigung bemüht sich das Beratungsunternehmen nach besten Kräften und Möglichkeiten für den Kunden um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz oder daraus abgeleitete Forderungen bestehen jedoch nicht. Der Kunde ist seinerseits nicht verpflichtet, den als Ersatz vorgeschlagenen Referenten zu buchen. Bereits geleistete Anzahlungen werden dem Kunden zurückbezahlt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Beratungsunternehmen im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert das Beratungsunternehmen unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2 Auf Verlangen des Beratungsunternehmens, hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.3 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Beratungsunternehmen einbeziehen oder beauftragen.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter/Partner oder ehemaligen Mitarbeiter/Partner des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
5.5. Der für den Auftrag eingesetzte Mitarbeiter/Partner kann vom Auftragnehmer auch innerhalb der Fristen aus 5.4 übernommen werden. Hierzu ist eine Zahlung i.H. von 30% des vereinbarten Bruttojahresarbeitslohnes einmalig mit der Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber an das Beratungsunternehmen zu entrichten.
6. Haftung des Beratungsunternehmens
6.1. Das Beratungsunternehmen haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Das Beratungsunternehmen verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die es aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Beratungsunternehmen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die vom Beratungsunternehmen angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beratungsunternehmens. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Beratungsunternehmen ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.
8.3 Eine Genehmigung zum Abdruck des Vortrags, etwa im Rahmen einer Tagungsdokumentation, besteht generell nicht. Ein Abdruck, auch auszugsweise, darf nur nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Referenten erfolgen. Sämtliche Texte oder Bildmaterial, die der Auftraggeber z.B. zu Einladungszwecken über den Referenten veröffentlicht, sind mit dem Beratungsunternehmen bzw. dem Referenten schriftlich abzustimmen. Dasselbe gilt für Aufzeichnungen auf Ton- oder Bildträger, sofern sie nicht vorab durch den Referenten schriftlich gestattet wurden.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.2 Im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber kann das Beratungsunternehmen dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat das Beratungsunternehmen an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
10.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat das Beratungsunternehmen nach Aufforderung des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
10.3 Die Pflicht des Beratungsunternehmens zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.